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Pools in Kleingärten

Rundschreiben 01-2024

Planschbecken: Das Aufstellen von Planschbecken, die nicht fest mit dem Boden verbunden sind, ist gestattet. Das Fassungsvermögen des Beckens darf drei Kubikmeter nicht überschreiten. Die Sicherung des Planschbeckens obliegt dem Pächter.

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