jeden Dienstag von 16.30 bis 18.30 Uhr

Cannabis in Kleingärten

Jetzt ist die Klarheit geschaffen:

Der BKD hat mit seinem Rundschreiben 11-2024 nunmehr für abschließende

Klarheit gesorgt. Ein Cannabisanbau in den Kleingartenanlagen und den

Parzellen ist – bis auf wenige Ausnahmen – nicht erlaubt.

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Rundschreiben 01-2024 Planschbecken: Das Aufstellen von Planschbecken, die nicht fest mit dem Boden verbunden sind, ist gestattet. Das Fassungsvermögen des Beckens darf drei Kubikmeter nicht überschreiten. Die Sicherung des Planschbeckens