Freie Gärten

Hinweis:

Eine Ermittlung des Wertes der Gebäude (ohne Inhalt) sowie der Bäume, Sträucher und Pflanzen ist immer erforderlich, wenn der abgebende Pächter vertragsgemäß einen Anspruch auf Entschädigung hat. Bei dem angegebenen Betrag handelt es sich um einen Höchstbetrag. In der Regel ist dieser Betrag „nach unten“ verhandelbar.

Aktuell sind dem Kreisverband, in untenstehenden Vereinen, freien Gärten gemeldet.

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