Jetzt ist die Klarheit geschaffen:
Der BKD hat mit seinem Rundschreiben 11-2024 nunmehr für abschließende
Klarheit gesorgt. Ein Cannabisanbau in den Kleingartenanlagen und den
Parzellen ist – bis auf wenige Ausnahmen – nicht erlaubt.
Jetzt ist die Klarheit geschaffen:
Der BKD hat mit seinem Rundschreiben 11-2024 nunmehr für abschließende
Klarheit gesorgt. Ein Cannabisanbau in den Kleingartenanlagen und den
Parzellen ist – bis auf wenige Ausnahmen – nicht erlaubt.