https://www.engagiert-in-nrw.de/transparenzregister
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Automatische Eintragung von gemeinnützigen Vereinen und vereinfachte Gebührenbefreiung
Wie die Eintragung von Vereinen in das Transparenzregister erfolgt und wie eine Befreiung von den Registergebühren beantragt werden kann, fassen wir hier zusammen. | Letzte Aktualisierung: 27.08.2024
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Eine Gebührenbefreiung ist nur für solche Rechtseinheiten möglich, bei denen die Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne §§ 52 – 54 AO durch das Finanzamt festgestellt wurde. Der Antrag kann nach erfolgter erweiterter Registrierung über Ihr Benutzerkonto gestellt werden. Der Antrag muss für jede Rechtseinheit selbst gestellt werden. Weitere Regelungen hierzu sowie die Voraussetzungen finden Sie in § 24 GwG in Verbindung mit der TrGebV .
Mit der Anpassung des § 24 Abs. 1 GwG und des § 4 TrGebV zum 01.08.2021 kann der Antrag auch schriftlich gestellt werden. Zur Antragstellung nutzen Sie bitte das von der registerführenden Stelle zur Verfügung gestellte Formular. Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier.