Durch den Rat der Stadt Mönchengladbach wurde mit Beschluss vom 13.09.2023 die Einrichtung von Bezirkshaushalten beschlossen und die Bezirkshaushalte wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen mit einem Haushaltsansatz von 400.000 €
Rundschreiben 01-2024 Planschbecken: Das Aufstellen von Planschbecken, die nicht fest mit dem Boden verbunden sind, ist gestattet. Das Fassungsvermögen des Beckens darf drei Kubikmeter nicht überschreiten. Die Sicherung des Planschbeckens