Rundschreiben 01-2024 Planschbecken: Das Aufstellen von Planschbecken, die nicht fest mit dem Boden verbunden sind, ist gestattet. Das Fassungsvermögen des Beckens darf drei Kubikmeter nicht überschreiten. Die Sicherung des Planschbeckens
Wir möchten auf die Nutzung und auf die Teilnahme der Seminarangebote des Landesverbandes hinweisen. https://www.gartenfreunde-rheinland.de/seminare-3/